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Glossar

WEG-Begriffe, klar erklärt

Die Begriffe, die in Protokollen und Abrechnungen vorausgesetzt werden – jeweils mit der Fundstelle im Gesetz.

Beschluss-Sammlung
Das gesetzlich vorgeschriebene Verzeichnis aller Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft (§ 24 Abs. 7 WEG). Der Verwalter führt sie fortlaufend und ergänzt sie unverzüglich nach jeder Beschlussfassung. Jeder Eigentümer darf sie einsehen.
Auch: Beschlusssammlung
Eigentümerversammlung
Das Entscheidungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und beschließt über alle Angelegenheiten der Verwaltung — von der Bestellung des Verwalters bis zu Erhaltungsmaßnahmen (§ 24 WEG). Die Einladung soll drei Wochen vorher zugehen.
Auch: WEG-Versammlung · Versammlung
Erhaltungsrücklage
Das angesparte Vermögen der Gemeinschaft für künftige Instandhaltung und Instandsetzung. Eine angemessene Rücklage gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Sie darf nur für beschlossene Erhaltungsmaßnahmen verwendet werden, nicht für laufende Betriebskosten.
Auch: Instandhaltungsrücklage · Rücklage
Teilungserklärung
Die notariell beurkundete Erklärung, mit der ein Grundstück in Sondereigentum und Miteigentumsanteile aufgeteilt wird (§ 8 WEG). Sie legt fest, was zu welcher Wohnung gehört, und enthält meist die Gemeinschaftsordnung mit den internen Spielregeln der Gemeinschaft.
Auch: Aufteilungserklärung
Verwaltungsbeirat
Von der Eigentümerversammlung gewählte Eigentümer, die den Verwalter bei seiner Arbeit unterstützen und überwachen (§ 29 WEG). Der Beirat prüft insbesondere Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Versammlung darüber beschließt.
Auch: Beirat
Wirtschaftsplan
Die Vorausschau auf die Einnahmen und Ausgaben eines Kalenderjahres. Der Verwalter erstellt ihn, die Eigentümerversammlung beschließt auf seiner Grundlage über die zu zahlenden Vorschüsse — das monatliche Hausgeld (§ 28 Abs. 1 WEG).
Auch: Jahreswirtschaftsplan

Begriff fehlt?

Etwas unklar geblieben?

Fragen Sie nach — wir erklären es ohne Fachchinesisch und ergänzen den Begriff hier.

Torben Schulthoff, Geschäftsführer und Inhaber Implex GmbH

Torben Schulthoff

Geschäftsführer Strategie